Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV): was drinsteht und warum sie verbindlich ist
Fragt man auf Baustellen nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung, bekommt man oft ein Achselzucken: „Liegt im Büro“ oder „Wir bauen das seit Jahren so“. Erfahrung ist wertvoll, aber sie ersetzt nicht das Dokument, auf dem die Standsicherheit eines Systemgerüsts rechnerisch beruht. Jede Lastklasse, jedes Ankerraster und jede zulässige Höhe in Ihrem Gerüst steht irgendwo in dieser Anleitung. Wer weiß, wo, baut schneller und sicherer.
Auf einen Blick
- Die AuV beschreibt, wie ein bestimmtes Gerüstsystem aufgebaut, genutzt und abgebaut wird – und unter welchen Bedingungen es ohne weiteren Nachweis standsicher ist.
- Ihr Kern ist die Regelausführung: Höhen, Breiten, Feldlängen, Lastklassen, Verankerung und Bekleidung, für die der Hersteller die Standsicherheit nachgewiesen hat.
- Wer davon abweicht, braucht einen statischen Nachweis im Einzelfall.
- Die AuV gehört auf die Baustelle. Für jedes konkrete Gerüst wird daraus ein Aufbau- und Verwendungsplan abgeleitet.
- Bei gebrauchten Gerüsten ist die passende AuV genauso wichtig wie bei neuen. Ohne sie lässt sich das Material nicht regelgerecht einsetzen.
Was die AuV ist – und was sie nicht ist
Rund um ein Systemgerüst gibt es mehrere Dokumente mit ähnlichen Namen. Sie werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben und Verfasser:
| Dokument | Wer erstellt es? | Wofür steht es? |
|---|---|---|
| Zulassung oder Bauartgenehmigung | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) | bestätigt die Verwendbarkeit des Systems und seiner Bauteile; enthält Anforderungen an Herstellung, Kennzeichnung und Bemessung |
| Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) | Hersteller des Systems | beschreibt Regelausführung, Aufbaufolge, Verankerung, Nutzung und Abbau für das System |
| Aufbau- und Verwendungsplan | Gerüstersteller für die konkrete Baustelle | legt fest, wie das Gerüst an diesem Gebäude aussieht: Abmessungen, Lastklasse, Anker, Zugänge, Besonderheiten |
| Statischer Nachweis im Einzelfall | Tragwerksplaner oder fachkundige Person | weist Konstruktionen nach, die nicht von der Regelausführung abgedeckt sind |
| Prüfprotokoll | befähigte Person des Gerüsterstellers, Prüfung durch den Nutzer | dokumentiert, dass das Gerüst ordnungsgemäß erstellt wurde und genutzt werden darf |
Die AuV ist also das Bindeglied zwischen Zulassung und Baustelle. Sie übersetzt die Berechnungen des Herstellers in Tabellen, Zeichnungen und Arbeitsschritte, mit denen ein Gerüstbauer arbeiten kann.
Was in einer AuV typischerweise steht
Aufbau und Umfang unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller, die Inhalte ähneln sich jedoch. Eine vollständige AuV für ein Fassadengerüst umfasst in der Regel:
- Systemübersicht und Bauteilliste: Abbildungen aller Bauteile mit Bezeichnung, Abmessungen, Gewicht und Kennzeichnung. Daran erkennen Sie, welche Teile zum System gehören.
- Regelausführung: zulässige Gerüsthöhen, Systembreiten, Feldlängen und Lastklassen, oft getrennt für unbekleidete und bekleidete Gerüste.
- Fußpunkte: maximaler Spindelauszug, Anforderungen an Unterlagen und Untergrund, Höhenausgleich.
- Aufbaufolge: die Reihenfolge der Montage Lage für Lage, einschließlich der Maßnahmen gegen Absturz während der Montage, etwa vorlaufender Seitenschutz.
- Verankerung: Ankerraster für verschiedene Fälle, Anordnung von V-Haltern, erforderliche Ankerkräfte und Hinweise zur Probebelastung.
- Aussteifung: wo Vertikal- und Horizontaldiagonalen sitzen und wie viele Felder eine Diagonale aussteift.
- Ergänzungsbauteile: Innen- und Kragkonsolen, Schutzwand und Dachfang, Gitterträger, Durchgangsrahmen, Schutzdach, Treppen und Leitergänge.
- Bekleidung: was sich ändert, wenn Netze oder Planen montiert werden – meist ein engeres Ankerraster und geringere zulässige Höhen.
- Nutzung, Prüfung und Abbau: Hinweise für die Benutzung, Prüfpunkte und die Reihenfolge beim Rückbau.
Die Regelausführung: das Herzstück
Die Regelausführung beschreibt eine Bandbreite von Gerüstvarianten, für die der Hersteller die Standsicherheit bereits rechnerisch nachgewiesen hat. Solange Ihr Gerüst innerhalb dieser Bandbreite bleibt, ist kein eigener statischer Nachweis nötig. Das spart Zeit und Geld und ist der Grund, warum Systemgerüste so schnell einsetzbar sind.
Die Regelausführung hat aber Grenzen. Typische Situationen, in denen Sie sie verlassen:
- Die Gerüsthöhe übersteigt die in der AuV angegebene Höhe.
- Es werden Bauteile verwendet, die nicht in der Bauteilliste stehen.
- Das Gerüst wird mit Planen bekleidet, die AuV deckt aber nur Netze ab.
- Ein Gitterträger überbrückt mehr Felder als vorgesehen.
- Am Gerüst hängt ein Aufzug oder eine Werbeplane mit zusätzlicher Windlast.
- Das Gerüst kann nicht im vorgeschriebenen Raster verankert werden.
In diesen Fällen muss die Standsicherheit für die konkrete Konstruktion nachgewiesen werden. Das ist nicht ungewöhnlich und bei größeren Projekten üblich – es muss nur rechtzeitig passieren.
Warum die AuV verbindlich ist
Die Verbindlichkeit ergibt sich aus mehreren Ebenen. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Gerüste standsicher sind und nach den Angaben des Herstellers aufgebaut werden. Liegt keine Regelausführung vor oder wird davon abgewichen, ist eine Festigkeits- und Standsicherheitsberechnung erforderlich. Außerdem muss der Gerüstersteller für Auf-, Um- und Abbau einen Plan erstellen, der auf die AuV Bezug nimmt. Die TRBS 2121-1 und die DGUV Information 201-011 konkretisieren das für die Praxis. Einen Überblick über das gesamte Regelwerk finden Sie im Beitrag Sicherheit, Genehmigungen, Pflichten und Normen.
Daneben hat die AuV eine haftungsrechtliche Bedeutung. Kommt es zu einem Schaden, wird regelmäßig gefragt, ob das Gerüst der Anleitung entsprach. Ein Gerüst, das ohne AuV oder entgegen ihren Vorgaben errichtet wurde, ist schwer zu verteidigen. Für die Bewertung im Einzelfall sind Fachleute und gegebenenfalls Juristen zuständig – wichtig ist hier nur: Die AuV ist kein optionales Hilfsmittel.
Zur Geltungsdauer: Zulassungen werden befristet erteilt und verlängert. Die AuV wird mit dem System weiterentwickelt. Bauteile, die während der Geltungsdauer einer Zulassung hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen in der Regel weiterverwendet werden; maßgeblich ist der Wortlaut der jeweiligen Zulassung. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach der aktuellen Fassung.
Die AuV in der Praxis lesen: Schritt für Schritt
Eine AuV hat schnell 80 bis 150 Seiten. Niemand liest sie vor jedem Gerüst komplett. Mit diesem Vorgehen finden Sie die relevanten Stellen gezielt:
- System und Fassung prüfen: Gehört die AuV zu genau dem System, das Sie verwenden – Stahl oder Alu, Rahmen oder Modul, Systembreite? Ist es die aktuelle Ausgabe?
- Bauteilliste abgleichen: Sind alle Teile, die Sie einsetzen wollen, darin aufgeführt? Stimmen die Kennzeichnungen?
- Passende Regelausführung suchen: Systembreite, Feldlänge, Lastklasse, Gerüsthöhe und Bekleidungszustand bestimmen die Tabelle, die für Sie gilt.
- Ankerraster herauslesen: für genau diese Kombination, inklusive V-Haltern und erforderlicher Ankerkraft.
- Ergänzungen prüfen: Konsolen, Schutzwand, Gitterträger – jeweils mit eigenen Vorgaben zu Aussteifung und Verankerung.
- Fußpunkte prüfen: zulässiger Spindelauszug und Unterlagen.
- Aufbaufolge markieren: besonders die Schritte zur Absturzsicherung während der Montage.
- Abweichungen notieren: Alles, was nicht abgedeckt ist, kommt auf eine Liste für den Einzelnachweis.
Praktisch hat sich bewährt, die relevanten Seiten für eine Baustelle zu kopieren oder digital zu markieren und dem Aufbau- und Verwendungsplan beizulegen. So hat der Kolonnenführer vor Ort genau die Tabellen dabei, die er braucht. Typische Aufbaufehler, die sich mit einem Blick in die AuV vermeiden lassen, beschreibt der Beitrag Gerüst richtig aufbauen.
Beispiel: Regelausführung für einen Altbau mit Erker finden
Ein dreigeschossiger Altbau mit 14 m Straßenfassade und 11 m Traufhöhe soll einen neuen Fassadenanstrich bekommen. Im ersten und zweiten Obergeschoss springt ein Erker 0,40 m aus der Fassade vor. Mit Seitenschutz über der Traufe wird das Gerüst rund 12 m hoch. Der Maler arbeitet mit Rolle und Spritzgerät, Material wird kaum gelagert. Weil der Spritznebel die Nachbarn stört, soll später ein Netz montiert werden. So führt der Weg durch die AuV:
- Systembreite: Für Malerarbeiten reicht ein Rahmengerüst mit 0,73 m Breite, Breitenklasse W06.
- Lastklasse: Lastklasse 3 genügt für Malerarbeiten. In der Tabelle der Regelausführung sucht man die Feldlänge, die für diese Lastklasse mit den vorhandenen Böden zulässig ist, zum Beispiel 2,57 m oder 3,07 m.
- Höhe: Mit rund 12 m liegt das Gerüst deutlich unter den Höhen, die Regelausführungen für Fassadengerüste üblicherweise abdecken. Trotzdem lohnt der Blick: Manche Tabellen unterscheiden nach Höhenstufen.
- Bekleidung: Entscheidend ist hier die Zeile für das Gerüst mit Netz. Sie bestimmt das Ankerraster, nicht die Zeile ohne Bekleidung – auch wenn das Netz erst eine Woche nach dem Aufbau kommt.
- Ergänzungen: Das Gerüst bleibt gerade und steht vor dem Erker. Neben dem Erker liegt der Belag dadurch 0,40 m weiter von der Wand entfernt als davor – zusammen mit dem üblichen Abstand mehr als 30 cm. Gesucht wird also die Tabelle für Innenkonsolen: In welchen Lagen sind sie zulässig, mit welcher Lastklasse, und welche zusätzlichen Anker verlangt die AuV dort? An den Gerüstenden schließen Stirngeländer jede Lage ab. Für den Hauseingang wird geprüft, ob ein Durchgangsrahmen vorgesehen ist.
Ergebnis: Sind Innenkonsolen und Durchgangsrahmen in der AuV für diese Kombination enthalten, deckt die Regelausführung das Gerüst ab, und ein Einzelnachweis ist nicht nötig. Würde der Bauherr dagegen eine dichte Plane statt eines Netzes wünschen oder ein Werbebanner anbringen, müsste die passende Tabelle für diesen Fall existieren – sonst wäre ein Nachweis fällig.
Vom Handbuch zur Baustelle: der Aufbau- und Verwendungsplan
Die AuV beschreibt das System, der Aufbau- und Verwendungsplan beschreibt Ihr Gerüst. Er wird vom Gerüstersteller für die konkrete Baustelle erstellt und sollte mindestens enthalten:
- Lage und Abmessungen des Gerüsts, am besten als Skizze mit Feldaufteilung
- Verwendetes System, Lastklasse und Breitenklasse
- Ankerplan mit Lage der Gerüsthalter und V-Halter, Art des Ankergrunds und Ergebnis der Probebelastung
- Zugänge, Aufstiege, Schutzdächer, Konsolen und Sonderkonstruktionen
- Bekleidung mit Netzen oder Planen
- Nutzungsbeschränkungen, etwa zulässige Belastung der Konsolen oder gesperrte Bereiche
- Verantwortliche Personen für Aufbau, Prüfung und Freigabe
Bei einem einfachen Einfamilienhaus kann dieser Plan aus wenigen Seiten bestehen: eine Skizze der vier Fassaden, der Ankerplan, ein Verweis auf die Tabelle der Regelausführung und die Kontaktdaten. Bei Sonderkonstruktionen kommt der statische Nachweis hinzu. Das Prüfprotokoll vor der Freigabe baut auf diesem Plan auf; wie das abläuft, steht im Beitrag Gerüstprüfung und Prüfprotokoll.
Gebrauchtes Gerüst: ohne AuV kein Einsatz
Bei gebrauchtem Material wird die AuV oft vergessen. Das Gerüst kommt vom Vorbesitzer, die Unterlagen nicht. Dabei gilt für gebrauchte Gerüste dasselbe wie für neue: Ohne passende AuV lässt sich weder die Regelausführung bestimmen noch ein Ankerraster festlegen.
Achten Sie beim Kauf auf drei Punkte:
- System eindeutig bestimmbar: Bauteile tragen eine Kennzeichnung, aus der Hersteller und Zulassungsbezug hervorgehen. Ist der Stempel nicht mehr lesbar, wird die Zuordnung schwierig.
- Systemrein: Ein Bestand aus Teilen verschiedener Systeme ist durch keine AuV abgedeckt, auch wenn die Teile mechanisch zusammenpassen.
- AuV beschaffbar: Hersteller stellen ihre Anleitungen in der Regel zur Verfügung. Klären Sie vor dem Kauf, ob die passende Fassung erhältlich ist.
CETRAC prüft gebrauchte Gerüste vor dem Verkauf auf Zulassung, lesbaren Stempel, Verformung, Korrosion und Systemreinheit. Was das im Einzelnen bedeutet, lesen Sie unter Geprüfte Qualität; das aktuelle Angebot finden Sie bei den gebrauchten Gerüsten.
Typische Fehler im Umgang mit der AuV
- AuV liegt im Büro: Auf der Baustelle weiß niemand, welches Ankerraster gilt.
- Falsche Fassung: Die Anleitung gehört zu einer älteren Systemgeneration oder zur Alu-Variante, verwendet wird Stahl.
- Bekleidung nicht berücksichtigt: Das Raster für das unbekleidete Gerüst wird übernommen, obwohl Planen montiert werden.
- „Das passt schon“: Teile anderer Systeme werden eingebaut, weil die Rohrdurchmesser gleich sind.
- Abweichung ohne Nachweis: Gitterträger über drei Felder, ein zusätzlicher Aufzug – ohne Einzelnachweis.
- Aufbaufolge ignoriert: Der vorlaufende Seitenschutz steht in der AuV, wird aber aus Zeitgründen weggelassen.
- Keine Dokumentation: Der Aufbau- und Verwendungsplan fehlt, die Prüfung hat keine Grundlage.
Unsere Empfehlung
Behandeln Sie die AuV wie ein Werkzeug, nicht wie ein Pflichtdokument. Legen Sie für jedes System, das Sie besitzen, die aktuelle Fassung digital und als Ausdruck bereit. Markieren Sie die Tabellen, die Sie am häufigsten brauchen – meist Regelausführung, Ankerraster und Konsolen. Leiten Sie für jede Baustelle einen kurzen Aufbau- und Verwendungsplan ab und nehmen Sie ihn mit. Und wenn Sie ein Gerüst kaufen, ob als Neugerüst oder gebraucht, klären Sie vorab, zu welchem System es gehört und ob die Anleitung dazu verfügbar ist. Ein Gerüst ohne Unterlagen ist ein Haufen Stahl, kein Arbeitsmittel.