Gerüstleiter und Leitergang
Gerüstleiter und Leitergang bringen Sie im Gerüst sicher von Lage zu Lage. Hier lesen Sie, wie der Aufstieg aufgebaut wird und welche Fehler typisch sind.
Auch bekannt als: Etagenleiter, Innenleiter, Durchstiegsleiter, Leiteraufstieg, Steiger, Aufstieg, Sprossenleiter

Wozu dienen Gerüstleiter und Leitergang?
Ein Gerüst ist nur so gut wie sein Zugang. Wer jeden Morgen über eine angelehnte Anlegeleiter klettert oder von Lage zu Lage an den Rahmen hochsteigt, riskiert genau den Absturz, vor dem das Gerüst schützen soll. Der Leitergang ist deshalb fester Bestandteil fast jedes Fassadengerüsts: In einem Feld werden die Lagen mit Belägen ausgestattet, die eine Durchstiegsklappe haben, und eine Gerüstleiter verbindet die Lagen miteinander.
So steigt man innerhalb des geschützten Gerüsts nach oben, immer mit Seitenschutz um sich herum. Für kleinere Gerüste, Einfamilienhäuser und Arbeiten, bei denen kein schweres Material mitgetragen wird, ist der Leitergang die gängige und platzsparende Lösung.
Aufbau und Varianten
Zum Leitergang gehören zwei Bauteile, die zusammenarbeiten: der Durchstieg und die Leiter.
- Durchstiegsbelag mit integrierter Leiter: Rahmentafel aus Aluminium mit Sperrholz- oder Alubelag, Klappe und bereits angebauter, ausklappbarer Leiter. Häufig in Feldlängen wie 2,57 oder 3,07 m.
- Separate Gerüstleiter: Meist eine Alu- oder Stahlleiter, deren Länge auf die Etagenhöhe von typisch 2 m abgestimmt ist. Sie wird oben mit Haken am Querprofil des Durchstiegs eingehängt.
- Innenliegender Leitergang: Die Leitergangsfelder liegen direkt im Gerüst.
- Vorgestellter Leiteraufstieg: Ein eigener schmaler Turm vor dem Gerüst, der regelmäßig, häufig alle 4 m, mit dem Gerüst verbunden und dort verankert wird.
Welche Variante in Frage kommt, hängt von Lastklasse und Feldlänge ab. Manche Anleitungen erlauben den innenliegenden Leitergang nur bis zu bestimmten Kombinationen; darüber hinaus wird vorgestellt.
So wird der Leitergang aufgebaut
- Feld für den Aufstieg festlegen, möglichst nahe am Baustellenzugang und gut erreichbar.
- Im untersten Feld Beläge direkt über den Spindeln auslegen, damit die erste Leiter einen festen Antritt hat.
- Erste Leiter so einbauen, dass die Antrittshöhe nicht größer ist als der Sprossenabstand – notfalls mit einem kleinen Podest ausgleichen.
- Durchstiegsbeläge in jeder Lage einlegen und die Klappen versetzt anordnen, damit man nie durch mehrere offene Luken fallen kann.
- Leitern oben einhängen und prüfen, dass sie nicht verrutschen.
- Spalt zum benachbarten Belag abdecken und den Seitenschutz im Aufstiegsfeld vollständig montieren; beim Aufbau der nächsten Lage schützt dort zuerst der vorlaufende Seitenschutz.
- Rahmen am Leitergang nach Anleitung verankern; oft wird hier dichter verankert als im übrigen Gerüst.
Beim Abbau wird der Leitergang als Letztes entfernt – er ist der Rückweg nach unten.
Worauf Sie achten sollten
- Klappen schließen. Eine offene Luke ist eine Falle für den Kollegen, der rückwärts arbeitet. Klappe nur zum Durchsteigen öffnen.
- Beide Hände frei. Werkzeug gehört in den Gürtel oder wird mit dem Seil hochgezogen, nicht in der Hand getragen.
- Kein Leitergang auf Konsolen – Durchstiege gehören ins Hauptfeld, nie auf eine Innenkonsole oder Kragkonsole.
- Treppe bei viel Verkehr: Bei großen Höhen oder vielen Begehungen ist eine Gerüsttreppe deutlich sicherer und bequemer.
- Verbogene Holme, fehlende oder lose Sprossen und ausgeschlagene Haken machen eine Leiter unbrauchbar.
- Beim Gebrauchtkauf Scharniere der Klappe, Leiterführung und Belagzustand prüfen. Sperrholzbeläge mit aufgequollenen Kanten sollten erneuert werden.
Maßgeblich sind die Aufbau- und Verwendungsanleitung und die Zulassung des jeweiligen Systems. Die Prüfung des fertigen Gerüsts übernimmt eine befähigte Person nach TRBS 2121.
Veelgestelde vragen
Müssen die Klappen im Gerüst-Leitergang versetzt sein?
Wie lang ist eine Gerüstleiter?
Leitergang oder Treppe am Gerüst – was ist besser?
Maßgeblich sind immer die Aufbau- und Verwendungsanleitung und die Zulassung des jeweiligen Gerüstsystems. Auf-, Um- und Abbau nur durch fachkundige Beschäftigte unter Aufsicht einer befähigten Person.