Ist ein Gerüst steuerlich absetzbar? Handwerkerbonus & Werbungskosten
Kurz gesagt: Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von Gerüstarbeiten über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) mit 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr, absetzbar. Bei vermieteten Objekten sind die kompletten Gerüstkosten als Werbungskosten bzw. Erhaltungsaufwand voll abziehbar. Reine Materialkosten sind beim Handwerkerbonus nicht begünstigt – nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.
Selbstgenutzte Immobilie: Handwerkerbonus nach § 35a EStG
Wer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt, kann Gerüstarbeiten als Handwerkerleistung geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Lohn-, Anfahrts- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Der Materialanteil – etwa der Kauf oder die Miete des Gerüstmaterials selbst – zählt hier nicht.
- Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind begünstigt
- 20 % Steuerermäßigung, maximal 1.200 € pro Jahr
- Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung per Überweisung
Vermietete Immobilie: voller Werbungskostenabzug
Bei vermieteten Objekten sind Gerüstkosten in voller Höhe abziehbar – als Erhaltungsaufwand sofort oder, bei umfangreichen Sanierungen, auf Antrag über zwei bis fünf Jahre verteilt. Anders als beim Handwerkerbonus zählen hier auch die Material- bzw. Mietkosten des Gerüsts.
Was ist absetzbar – und was nicht?
| Kostenart | Selbstgenutzt (§ 35a EStG) | Vermietet (Werbungskosten) |
|---|---|---|
| Arbeits-/Lohnkosten Gerüstauf- und -abbau | 20 %, max. 1.200 €/Jahr | voll abziehbar |
| Anfahrt und Maschinen | 20 %, max. 1.200 €/Jahr | voll abziehbar |
| Material- bzw. Gerüstkosten | nicht begünstigt | voll abziehbar |
Voraussetzungen für den Steuerabzug
- Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
- Unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an
- Leistung im eigenen Haushalt bzw. am vermieteten Objekt
Rechenbeispiel
Für den Gerüstauf- und -abbau am selbstgenutzten Einfamilienhaus fallen 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten an. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % = 200 €, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Stand: 2026.
Ja, in vielen Fällen. Bei einem selbst genutzten Privathaushalt lassen sich Gerüstkosten als Teil einer Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen – mit 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.
Absetzbar sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (dazu zählt die Gerüstmiete als Teil der Handwerkerleistung). Reine Materialkosten sind nicht begünstigt. Die Rechnung sollte diese Positionen getrennt ausweisen.
Die Gerüstmiete ist begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer Handwerkerleistung am Haushalt steht (z. B. Fassaden- oder Dacharbeiten). Eine reine Gerüstvermietung ohne zugehörige Handwerkerleistung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.Die Gerüstmiete ist begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer Handwerkerleistung am Haushalt steht (z. B. Fassaden- oder Dacharbeiten). Eine reine Gerüstvermietung ohne zugehörige Handwerkerleistung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
Es muss sich um eine Immobilie handeln, die Sie selbst bewohnen (auch Mieter möglich). Sie brauchen eine ordnungsgemäße Rechnung und müssen per Überweisung zahlen – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Dann sind die Kosten oft in voller Höhe als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar – ohne die 1.200-€-Grenze.
Handwerkerleistungen kommen in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen"; bei vermieteten Objekten in die Anlage V.
*Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuerberatung – im Einzelfall lohnt der Blick eines Steuerberaters