Ist ein Gerüst steuerlich absetzbar? Handwerkerbonus & Werbungskosten

Kurz gesagt: Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von Gerüstarbeiten über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) mit 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr, absetzbar. Bei vermieteten Objekten sind die kompletten Gerüstkosten als Werbungskosten bzw. Erhaltungsaufwand voll abziehbar. Reine Materialkosten sind beim Handwerkerbonus nicht begünstigt – nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.

Selbstgenutzte Immobilie: Handwerkerbonus nach § 35a EStG

Wer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt, kann Gerüstarbeiten als Handwerkerleistung geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Lohn-, Anfahrts- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Der Materialanteil – etwa der Kauf oder die Miete des Gerüstmaterials selbst – zählt hier nicht.

  • Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind begünstigt
  • 20 % Steuerermäßigung, maximal 1.200 € pro Jahr
  • Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung per Überweisung

Vermietete Immobilie: voller Werbungskostenabzug

Bei vermieteten Objekten sind Gerüstkosten in voller Höhe abziehbar – als Erhaltungsaufwand sofort oder, bei umfangreichen Sanierungen, auf Antrag über zwei bis fünf Jahre verteilt. Anders als beim Handwerkerbonus zählen hier auch die Material- bzw. Mietkosten des Gerüsts.

Was ist absetzbar – und was nicht?

KostenartSelbstgenutzt (§ 35a EStG)Vermietet (Werbungskosten)
Arbeits-/Lohnkosten Gerüstauf- und -abbau20 %, max. 1.200 €/Jahrvoll abziehbar
Anfahrt und Maschinen20 %, max. 1.200 €/Jahrvoll abziehbar
Material- bzw. Gerüstkostennicht begünstigtvoll abziehbar

Voraussetzungen für den Steuerabzug

  • Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
  • Unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an
  • Leistung im eigenen Haushalt bzw. am vermieteten Objekt

Rechenbeispiel

Für den Gerüstauf- und -abbau am selbstgenutzten Einfamilienhaus fallen 1.000 € Arbeits- und Fahrtkosten an. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % = 200 €, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Stand: 2026.

*Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuerberatung – im Einzelfall lohnt der Blick eines Steuerberaters

Häufige Fragen (FAQ)