Layher Blitz, Layher Allround & Hünnebeck Bosta: Gerüstsysteme im Vergleich - Kompatibilität, Zulassung & Kauf

Kein anderes Segment des Baumarkts hat einen so aktiven Gebrauchtmarkt wie der Gerüstbereich. Millionen Quadratmeter Layher Blitz, Layher Allround und Hünnebeck Bosta zirkulieren jährlich zwischen Gerüstbauunternehmen, Handwerksbetrieben und privaten Bauherren - und damit auch die Fragen, die mit diesem Handel verbunden sind.

Welches System ist das richtige für welchen Einsatz? Was passiert rechtlich, wenn Bauteile aus verschiedenen Systemen auf einer Baustelle zusammentreffen? Wie prüfe ich als Käufer, ob ein gebrauchtes Gerüstteil noch eine gültige bauaufsichtliche Zulassung trägt? Diese Fragen sind nicht nur praktisch relevant - sie entscheiden über die Standsicherheit des Gerüsts und im Schadensfall über die Haftung des Aufstellers.

Dieser Leitfaden vergleicht die drei meistgenutzten Gerüstsysteme im deutschsprachigen Markt technisch, rechtlich und kaufmännisch. Er richtet sich an Gerüstbauer, Handwerksbetriebe und alle, die Gerüstmaterial gebraucht kaufen oder verkaufen möchten - und dabei auf der sicheren Seite bleiben wollen.

Was unterscheidet Layher Blitz, Layher Allround und Hünnebeck Bosta?

Layher Blitz: Das schnelle Rahmengerüst für Fassade & Handwerk

Typ:Rahmengerüst
Verbindung:Einstecksystem
Feldbreite:2,57 m
Achshöhe:2,00 m
Einsatz:Fassade, privat
Lastklasse:3 (2 kN/m²)

 

Layher Allround: Das flexible Modulgerüst für Profi-Anwendungen

Typ:Modulgerüst
Verbindung:Keil-Rosette
Feldbreite:0,73 - 3,07 m
Achshöhe:variabel
Einsatz:Profi, Industrie
Lastklasse:bis 6 (6 kN/m²)

Hünnebeck Bosta: Bewährtes Rahmengerüst

Typ:Rahmengerüst
Verbindung:Steck-/Klapper­riegel
Feldbreite:2,50 m
Achshöhe:2,00 m
Einsatz:Fassade, Handwerk
Lastklasse:3 (2 kN/m²)

Technische Eigenschaften im direkten Vergleich

MerkmalBlitzAllroundHünnebeck
VerbindungsprinzipEinsteckKeil-RosetteKlapper­riegel
Flexibilität FeldbreiteFest 2,57 mFlexibelFest 2,50 m
Auf-/AbbauSehr schnellMittelSchnell
Gewicht pro m²ca. 17 kgca. 20 - 22 kgca. 16 kg
Max. Lastklasse (DIN EN 12811)363
Systemvermischung erlaubt
DIBt-Zulassung vorhanden
Gebraucht verfügbar (CETRAC)

Was macht jedes System aus?

Layher Blitz ist das klassische Rahmengerüst für Fassadenarbeiten. Die Stellrahmen werden einfach ineinander gesteckt, die Diagonalen eingehängt - das macht es zum schnellsten System für Standard-Fassadenarbeiten. Ideal für Malerbetriebe, Dachdecker und private Sanierungsprojekte. Der Gebrauchtmarkt ist groß; bei CETRAC sind Blitz-Pakete häufig bereits ab 10 €/m² verfügbar.

Layher Allround ist das Profi-Modulgerüst mit Keil-Rosetten-Verbindung. Durch die 8 Anschlusspunkte je Rosette lassen sich nahezu beliebige Geometrien realisieren - Traggerüste, Raumgerüste, Bühnen, Schutzdächer. Es ist das teuerste der drei Systeme im Neukauf, aber im Gebrauchtmarkt durch seine Langlebigkeit besonders wertstabil. Es erfordert gut ausgebildetes Personal für den Aufbau.

Hünnebeck Bosta ist das meistverbreitete Rahmengerüst neben dem Layher Blitz. Die Klappriegel-Verbindung ermöglicht einen sicheren und schnellen Aufbau. Das System war jahrzehntelang Marktstandard und ist entsprechend häufig gebraucht verfügbar. Hünnebeck wurde 2016 von MEVA übernommen; Ersatzteile und Neuzubehör laufen heute unter dem MEVA-Dach, sind aber vollständig kompatibel mit dem alten Bosta-System.

Dürfen Layher- und Hünnebeck-Teile in einem Gerüst gemischt werden?

Die klare Antwort lautet: Nein - in der Regel nicht. Jedes Gerüstsystem (Layher Blitz, Layher Allround, Hünnebeck Bosta etc.) besitzt eine eigene bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Zulassung gilt ausschließlich für das jeweilige System, wie es der Hersteller geprüft und dokumentiert hat.

Das Vermischen von Bauteilen verschiedener Hersteller oder verschiedener Systeme desselben Herstellers (z.B. Layher Blitz + Layher Allround) hebt die systemspezifische Zulassung auf. Das aufgebaute Gerüst gilt dann als nicht zugelassene Sonderkonstruktion nach DIN EN 12811 - und muss durch einen geprüften Statiker mit einem individuellen Standsicherheitsnachweis versehen werden.

Ausnahme: Einzelne systemübergreifend freigegebene Bauteile (z.B. genormte Gerüstrohre Ø 48,3 mm nach EN 39 oder geprüfte Kupplungen nach EN 74) dürfen eingesetzt werden - sofern der Standsicherheitsnachweis dies explizit vorsieht.

Haftung bei gemischten Gerüstsystemen: Was Sie rechtlich wissen müssen

Wer ein Gerüst ohne gültige Zulassung aufbaut oder betreibt, trägt die volle Verantwortung - zivilrechtlich, strafrechtlich und berufsgenossenschaftlich. Im Schadenfall (Absturz, Einsturz) ist entscheidend, wer das Gerüst aufgebaut und übergeben hat.

1 Zivilrechtliche Haftung des Gerüstaufstellers: 

Der Aufsteller haftet nach §§ 823 ff. BGB für Personen- und Sachschäden. Besteht keine gültige Zulassung, kann die Haftpflichtversicherung die Deckung verweigern - der Aufsteller haftet dann mit dem Privatvermögen.

2 Strafrechtliche Haftung: 

Bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung durch ein unzulässiges Gerüst sind Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren möglich (§§ 229, 222 StGB).

3 Berufsgenossenschaftliche Folgen: 

Die BG Bau kann Regresse geltend machen und Bußgelder verhängen. Die TRBS 2121-1 (Technische Regel Betriebssicherheit) verpflichtet den Betreiber zum Nachweis der Standsicherheit.

4 Käufer von Gebrauchtmaterial: 

Auch wer fremdes Gebrauchtmaterial kauft und selbst aufbaut, trägt als Aufsteller die volle Verantwortung. Herkunft und Systemzugehörigkeit der Teile müssen vor Aufbau geprüft werden.

Eine gemischte Gerüstkonstruktion ohne Sonderstatik gilt rechtlich als nicht ordnungsgemäß errichtet. Im Schadensfall trägt der Aufsteller die alleinige Verantwortung - unabhängig davon, wie das Material beschafft wurde.

Wer CETRAC-Ware kauft, erhält immer sortierte, herstellerreine Pakete. 

So bleibt die systemspezifische Zulassung erhalten und die Haftungsfrage ist eindeutig geklärt.

Wie erkenne ich eine gültige Zulassungsnummer am Bauteil?

Eine gültige bauaufsichtliche Zulassung (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, abgekürzt abZ) ist am Bauteil selbst oder an der beiliegenden Dokumentation erkennbar. So gehen Sie vor:

1.Eingeprägter oder geprägter Herstellerstempel: 

Auf jedem Gerüstbauteil (Rahmen, Riegel, Diagonale, Belag) muss der Herstellername, ein Produktkürzel und idealerweise das Herstellungsjahr eingeprägt sein. Bei Layher steht z.B. „LAYHER" mit Teilenummer; bei Hünnebeck „HÜN" oder „HÜNNEBECK".

2.DIBt-Zulassungsnummer im Begleitdokument:

Die eigentliche abZ-Nummer (Format: Z-8.x-xxx) steht nicht am Bauteil selbst, sondern im Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV). Diese muss beim Gerüst vor Ort vorhanden sein. Beispiel Layher Blitz: Z-8.22-64. Beispiel Hünnebeck Bosta: Z-8.22-407.

3.Überprüfung im DIBt-Zulassungsregister: 

Jede gültige abZ ist öffentlich im Online-Register des DIBt (dibt.de → Zulassungen → Bauprodukte) einsehbar. Suche nach Hersteller oder Zulassungsnummer zeigt, ob die Zulassung noch aktiv ist.

4.CE-Kennzeichnung: 

Gerüstbauteile nach DIN EN 12810/12811 tragen eine CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Das CE-Zeichen allein ersetzt die abZ nicht - beide müssen vorhanden sein.

5.Bei Gebrauchtkauf - was prüfen?

Fehlt der Herstellerstempel oder ist er unleserlich, gilt das Bauteil als nicht identifizierbar und darf nicht verbaut werden. CETRAC prüft alle Teile vor dem Verkauf auf Systemzugehörigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung.

Wichtige Zulassungsnummern: 

Layher Blitz → Z-8.22-64 | Layher Allround → Z-8.22-64.1 | Hünnebeck Bosta → Z-8.22-407. Immer die aktuelle Version im DIBt-Register verifizieren.

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FAQ: Systemvergleiche Layher vs. Hünnebeck